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1. Bürgerservice
Die Anliegen unserer BürgerInnen müssen im Vordergrund stehen.
Das Angebot der Gemeinde St. Wolfgang (Öffnungszeiten,
Zuständigkeiten,...) muss sich an den Wünschen und Bedürfnissen
unserer BürgerInnen orientieren. Jede(r) einzelne hat,
unabhängig von seiner/ihrer politischen Orientierung, das Recht,
dass deren Anliegen rasch und reibungslos abgewickelt werden
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2.
Straße/Verkehr
Die derzeitige
Situation hinsichtlich der Verkehrsbedingungen in unserer
Gemeinde läßt zu wünschen übrig. Tonnenweise chinesischer
Granit, goldene Sitzbänke und Designer-Flutlichtmasten ließen
leider kein Geld für die Sanierung wichtiger Straßen im
restlichen Gemeindegebiet übrig. Wichtige Schutzmaßnahmen für
die Sicherheit unsere Kinder am Schulweg fanden ebenfalls keine
Berücksichtigung im Gemeindebudget usw.
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3.
Energie
Der Verlauf der
letzten Jahre hat es deutlich gezeigt: vor explodierenden
Heizölkosten (1,05€/l) oder sogar „Gas-Krisen“ (Lieferstopp
Erdgas) sind wir auch hier in St. Wolfgang nicht „geschützt“.
Die Situation erfordert hier ein Umdenken bezüglich der
Verwendung erneuerbarer Energieträger. Um der Vorbildfunktion
der Gemeinde gerecht zu werden, ist es unumgänglich, alle
öffentlichen Gebäude mit erneuerbarer Energie zu versorgen.
Vor dem Hintergrund einer
Investitionssumme in der Höhe von 1,84 Millionen € für den Umbau
des Gemeindeamtes wurde kein einziger Cent für die alternative
Energieversorgung aufgewendet
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4.
Familie/Kinderbetreuung
Die Wirtschaftskrise
macht auch vor St. Wolfgang nicht halt. Prekäre
Arbeitsverhältnisse (Teilzeitjobs, Geringfügige Beschäftigung,
Kurzarbeit) zwingen die Eltern häufig zu flexiblen
Arbeitszeiten.
Die Organisation einer kurzfristigen Betreuung für die Kinder
ist oftmals nicht möglich. Hier ist nun die Gemeinde gefordert,
für entsprechende Betreuungsmöglichkeiten zu sorgen.
5.
Öffentlicher Seezugang/Badeplatz
Direkter Zugang zum
See darf nicht das Privileg einiger weniger sein. Öffentliche
Seezugänge, die sehr wohl vorhanden sind, sind auch als solche
zu kennzeichnen. Der bereits seit Jahren angekaufte und in
Besitz der Gemeinde befindliche ÖBB Seegrund samt Bootshaus ist
unverzüglich so zu adaptieren, dass dieser für Einstellmöglichkeit der Boote (Fischerclub,
Feuerwehr, Polizei) genutzt werden kann
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(Seezugang)
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(Gemeindebad)
6.
Hilfsorganisationen
Die Hilfsorganisationen wie z. B. die Feuerwehren von St.
Wolfgang, Rotes Kreuz, Bergrettung und Wasserrettung dürfen
nicht zu Bittstellern degradiert werden. Es ist die Pflicht der
Marktgemeinde St. Wolfgang, die notwendigen finanziellen Mittel
zur Verfügung zu stellen. Politische Ansichten haben
in diesen Organisationen nichts verloren
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7. Jugendarbeit
Die Vereine und
Körperschaften leisten in St. Wolfgang eine unbezahlbare,
hervorragende Jugendarbeit. Dafür gebührt ihnen großer Dank und
Anerkennung. Bis jetzt ist es allerdings seitens der Gemeinde
verabsäumt worden, eine kompetente Person bereitzustellen,
welche sich speziell um die berechtigten Anliegen der Jugend
kümmert. |